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AVIVA-BERLIN.de im Dezember 2024 - Beitrag vom 27.11.2017


Skandalurteil. Kristina Hänel verurteilt - Kampagne für ein Informationsrecht für Frauen zum Thema Schwangerschaftsabbruch auf Change.org unterstützen
AVIVA-Redaktion

Die Ärztin ermöglicht es Interessierten auf ihrer Webseite über einen Link, Informationen zu einem legalen Schwangerschaftsabbruch zu erhalten. Laut §219a StGB ist das verboten. Auf dieser Basis wurde Kristina Hänel von Abtreibungsgegner*innen angezeigt, von der Staatsanwaltschaft angeklagt und am 24. November 2017 vom Amtsgericht Gießen zu 40 Tagessätzen à 150 € verurteilt. Das nimmt sie so nicht hin. Nächster Stopp: Revision am Landgericht Gießen.




Das Urteil des Amtsgerichts Gießen vom 24. November 2017 gegen die Ärztin Dr. Kristina Hänel wegen Verstoßes gegen Paragraph 219 ist ein Skandal.

Zum Hintergrund:
Auf ihrer Homepage hatte die Fachärztin für Allgemeinmedizin juristische und medizinische Informationen zu Schwangerschaftsabbrüchen bereitgestellt und darüber informiert, dass sie diese auch durchführen würde.
Seit mehr als zehn Jahren wurde sie wiederholt von Abtreibungsgegnern, u.a. der "INITIATIVE NIE WIEDER e.V." wegen Werbens für den Abbruch einer Schwangerschaft (§219a StGB) angezeigt.

Dr. Kristina Hänel arbeitet seit 1981 als approbierte Ärztin. Auf ihrer Homepage (www.kristinahaenel.de) beschreibt sie ihr Spektrum wie folgt: "Mit großem Engagement und persönlichem Einsatz beschäftige ich mich mit den Themen Frauengesundheit, Sexualität, Familienplanung, Schwangerschaft, Geburt und Schwangerschaftsabbruch. Frauen in Notlagen adäquate medizinische und psychosoziale Betreuung zu bieten ist meine Berufung. Ich bin engagierte Notärztin im Rettungsdienst. In der Allgemeinmedizin verfolge ich einen ganzheitlichen Ansatz, der jeden Menschen in seiner körperlichen, seelischen und sozialen Gesamtheit sieht."

Genau dafür soll sie nun bestraft werden. Abtreibungsgegner*innen haben sie angezeigt und mit ihrer Anzeige Erfolg gehabt. Im Jahr 2017 wird an deutschen Gerichten noch immer Recht gesprochen auf Grundlage von Paragraphen und Gesetzen, die 1933 von Nazis eingeführt wurden. Und die im absoluten Gegensatz zu Artikel 3 des Grundgesetzes stehen, wonach Frauen und Männer gleichberechtigt sein sollen…

Frauen, die sich bei einer ungeplanten und unerwünschten Schwangerschaft nicht informieren dürfen, werden wieder einmal in die Grauzone abgeschoben. Die Selbstbestimmung von Frauen über den eigenen Körper ist ein Grundrecht, das mit diesem Urteil mit Füßen getreten wurde. Genau 46 Jahre (!) nach der öffentlichen Aktion gegen den Paragraphen 218 "Wir haben abgetrieben!", initiiert von der Feministin und späteren Gründerin der Emma, Alice Schwarzer, scheint es, als seien alle Kämpfe der Frauen umsonst gewesen.

Die Petition

Im Oktober 2017 startete Kristina Hänel ihre Petition auf Change.org. Dazu Campaignerin Annika Heintz, Change.org Deutschland, die Kristina Hänel ins Gericht begleitet hatte:

"Seitdem haben wir sie bei der Mobilisierung unterstützt, Presseanfragen für sie verwaltet, Kampagnenvideos gebastelt und natürlich waren wir auch auf einer persönlichen Ebene für sie da.

Die Kampagne hätte mit einem Freispruch schnell vorbei sein können, aber die Verurteilung ist für uns noch mehr Anlass nicht loszulassen und Kristina bis zum Ende ihrer Kampagne zu begleiten. Wir sind darauf eingestellt, dass es auch Jahre dauern könnte."


Dr. Kristina Hänel ist dennoch hoffnungsvoll gestimmt: "Dank Change.org und dank diesen jetzt knapp 120.000 Stimmen ist es mir gelungen das Schweigen zu brechen. Und das war der Beginn dessen was jetzt passiert. Wir werden das Informationsrecht für Frauen erreichen!"

Kristina Hänel weiter: "Ich bin für das Recht von Frauen, sich im Internet über angebotene Leistungen von Ärzten und Ärztinnen zum Schwangerschaftsabbruch zu informieren. Informationsrecht ist ein Menschenrecht. Der §219a behindert dieses Recht.
Bitte unterstützen Sie meine Petition."


Kristina Hänel bei ihrer Kampagne für ein "Informationsrecht für Frauen zum Thema Schwangerschaftsabbruch" auf Change.org unterstützen:

www.change.org

Kristina Hänel nach dem Urteil:

www.change.org

www.facebook.com


Quellen: Change.org Deutschland, Homepage Kristina Hänel


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Beitrag vom 27.11.2017

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